Allgemeine Geschäftsbedingungen​

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Angebot und Abschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Abschluss erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich und unkündbar.
Die Preis gelten ab Werk sie sind freibleibend. Wir behalten uns vor, die Preise zu berichtigen sofern in dem Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Lieferung eine Änderung der Kostenfaktoren eintreten sollte. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Liefertermin:
Die vereinbarte Lieferzeit gilt ab Werk. Der Lauf der Lieferfrist setzt die Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse die außerhalb des Willens des Lieferers liegen – gleichviel ob im Werk des Lieferers oder bei seinen Unterlieferern eingetreten – zum Beispiel Betriebsstörungen, Ausschußwerden. Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Wegen verspäteter Lieferung können Schadenersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Rücktritt vom Vertrag kann nur nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist erklärt werden.
Lassen von uns nicht verschuldete Hindernisse eine Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Versand:
Versand und Beförderung der Ware erfolgt auf Rechnung oder Gefahr des Bestellers. Frachtsendungen erfolgen unfrei. Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet, Postsendungen erfolgen an den Empfänger verpackungsfrei. Ausgenommen sind Reparatur-Aufträge und ggf. Kundendienstleistungen für die grundsätzlich Porto oder Fracht als auch Verpackung berechnet werden.

Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum per Rechnung mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Reparaturen und anderes Serviceleistungen sind innerhalb von 8 Tagen per Rechnung zahlbar. Etwaige Beanstandungen entbinden den Besteller nicht von der pünktlichen Einhaltung des Zahlungstermins. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden ohne dass es einer Mahnung bedarf die banküblichen Zinsen und Provisionsätze fällig. Diskontfähige Wechsel und Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskont-, Bank und Inkassospesen sowie Stempelgebühren sind kundenseitig zu erstatten. Gestaltet sich die Vermögenslage des Bestellers ungünstig oder erfolgt eine negative Beurteilung über dessen Vermögenslage so sind wir berechtigt vor Fälligkeit sofortige Zahlung der Gesamtsumme zu verlangen oder unter Aufrechterhaltung eines Schadenersatzanspruches vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilb auch, wenn eines der vorgenannten Ereignisse während der Laufzeit einer vereinbarten Ratenzahlung oder eines hereingenommenen Wechsels eintritt. Der Besteller verzichtet auf die Ausübung des Zurückhaltungsrechts sowie auf die Geltendmachung der Aufrechnung wegen etwaiger Mängel Gegenforderung usw. Zahlungen werden stets auf die älteste Rechnung verrechnet.

VR Bank Hünfeld, BLZ: 53061230,
IBAN: DE54530612300000113506, BIC: GENO DEF 1 HUE

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen auch künftigen Forderungen unser Eigentum, selbst wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter noch in unserem Eigenturm stehender Ware durch den Besteller erfolgt für uns, ohne dass uns Verpflichtungen hieraus erwachsen. Verarbeitet oder verbindet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so überträgt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte wird uns der Besteller unverzüglich Nachricht geben. Veräußert der Besteller unsere Vorbehaltsware, so tritt er bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen hiermit schon jetzt den vollen ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Anspruch gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, gleichviel, ob er die Gegenstände allein oder zusammen mit anderen Leistungen veräußert. Übersteigt der aus der Weiterveräußerung erzielte Preis unsere Forderung, so wird hinsichtlich des Überschusses zur Rückübertragung verpflichtet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe derselben verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung:
Da Diamanten Naturprodukte sind und wir nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung der sachgemäßen Behandlung der gelieferten Diamanten bzw. Diamantwerkzeuge haben, kann eine Garantie irgendwelcher Art hierfür nicht gewährt werden. Probieren und Benutzen von Diamanten und Diamantwerkzeugen gehen auf Gefahr des Bestellers.
Im übrigen müssen Mängelrügen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Für Mängel unserer Fabrikat – mit der obigen Ausnahme von Diamanten und Diamantwerkzeugen – haften wir auf die Dauer von 6 Monaten nach dem Gefahrübergang in der Weise, dass wir alle nachweislich durch Mängel an Material oder durch falsche Ausführung fehlerhaften Teile nach erfolgter frachtfreier Rücksendung kostenlos ersetzen oder ausbessern nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadenersatz, Auswechslungskosten, Frachten, entgangener Gewinn usw. – aus positiver Vertragsverletzung oder Versäumnis etwaiger Nebenpflichten – sind ausgeschlossen. Auch besteht kein Recht zur Wandlung oder zur Minderung. Mangelhafte Teile, für die Ersatz geleistet ist, werden unser Eigentum. Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir nur in dem Umfang in dem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen.

Haftung für Nebenpflichten:
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitungen für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht zweckdienlich verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen am Abschnitt Gewährleistung entsprechend.
Für die von uns abgegebenen Lieferantenerklärung nach EG-Verordnung 1207/2001 gegenüber den ausländischen Abnehmern unserer Kunden bzw. gegenüber der Zollbehörde übernehme wir keine Haftung.

Recht des Bestellers auf Rücktritt:
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt für den Fall unseres Unvermögens. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht früher, als bis der Mangel und unsere Vertretungspflicht anerkannt oder nachgewiesen sind. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Nachbesserung durch uns.

Kataloge:
Die Abbildungen unserer Kataloge und Prospekt sind für die Ausführung nicht verbindlich. Änderungen der Bauart behalten wir uns jederzeit vor. Für Abweichungen von den gegebenen Maßen, Gewichten usw. übernehmen wir keine Gewähr. Wir haften nicht für etwaige Druckfehler in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten und anderen Druckschriften.

Urheberrecht:
An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben.

Erfüllungsort:
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt/Main. Das gilt auch für Wechsel und Schecks. Wir können auch am Sitz des Bestellers klagen. Für Exportlieferungen gilt deutsches Recht und neueste Fassung Incoterms.